Eine Eingabe schreiben
Beginnen Sie mit dem Empfänger und Ihren Angaben, schildern Sie dann die Fakten der Reihe nach und schließen Sie mit einem konkreten Anliegen. Prüfen Sie, ob Antwortadresse, Unterschrift und Datum vorhanden sind.
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Anleitungen
Die meisten Schreiben, auf die nur ein Formschreiben zurückkommt, haben dasselbe Problem: Aus dem Text geht nicht hervor, was der Verfasser will. Die folgenden Anleitungen helfen Ihnen, eine Eingabe so aufzubauen, dass sie in der Sache geprüft werden kann, sie mit Nachweis zu versenden und gelassen weiterzumachen, wenn die Antwort nicht weiterhilft.
Schreiben Sie so, als läse Ihr Schreiben jemand, der nichts über Ihre Geschichte weiß. Meistens ist es genau so.
Die Anleitungen beschreiben das allgemeine Vorgehen und berücksichtigen keine Besonderheiten des Einzelfalls. Geht es um wichtige Rechte oder einen Streit mit ernsten Folgen, lohnt es sich, das Schreiben vor dem Versand einer Anwältin oder einem Anwalt zu zeigen.
Vier Aufgaben, die in fast jedem Schriftverkehr mit Behörden und Organisationen vorkommen.
Beginnen Sie mit dem Empfänger und Ihren Angaben, schildern Sie dann die Fakten der Reihe nach und schließen Sie mit einem konkreten Anliegen. Prüfen Sie, ob Antwortadresse, Unterschrift und Datum vorhanden sind.
Versenden Sie so, dass ein Nachweis bleibt: ein Eingangsvermerk auf dem Zweitexemplar, ein Rückschein oder die Bestätigung eines Onlineformulars auf der offiziellen Website.
Lesen Sie die Antwort erneut und notieren Sie, welche Fragen offen bleiben. Entscheiden Sie dann, wo Sie anfechten: bei der übergeordneten Behörde, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht. Eine Beschwerde geht nie an den, dessen Entscheidung Sie anfechten.
Stellen Sie Ihre Forderung schriftlich, verweisen Sie auf Vertrag, Kassenbon oder Abnahmeprotokoll, legen Sie Kopien bei und behalten Sie ein Exemplar. Die Antwortfrist hängt vom Gesetz oder vom Vertrag ab.
Geben Sie oben rechts an, an wen das Schreiben gerichtet ist: Bezeichnung der Behörde oder Funktion und Nachname des Empfängers. Darunter folgen Ihr Nachname, Vorname, Vatersname und Ihre Postanschrift für die Antwort, bei einem elektronischen Schreiben Ihre E-Mail-Adresse.
Ein Wort wie „Antrag“, „Beschwerde“ oder „Vorschlag“ in der Überschrift zeigt sofort, wie mit dem Schreiben umzugehen ist. Wenn Sie unsicher sind, schreiben Sie einfach „Eingabe“: Der Inhalt zählt mehr als die Bezeichnung.
Was ist passiert, wann und wer war beteiligt? Schreiben Sie in kurzen Absätzen, ohne Urteile über Personen und ohne lange zurückliegende Ereignisse, die mit der Frage nichts zu tun haben.
Schreiben Sie in einem eigenen Absatz, worum Sie bitten: eine Prüfung, die Beseitigung eines Verstoßes, eine Erläuterung, die Überprüfung einer Entscheidung. Das Anliegen sollte erfüllbar und verständlich sein, ohne dass man das ganze Schreiben noch einmal lesen muss.
Wenn Sie Kopien von Dokumenten, Fotos oder früheren Schriftverkehr beifügen, führen Sie diese am Ende als Liste auf. So sieht der Empfänger, dass alles angekommen ist, und Sie prüfen die Vollständigkeit vor dem Versand.
Persönliche Unterschrift und Datum sind bei einer schriftlichen Eingabe Pflicht. Lesen Sie den Text vor dem Absenden laut vor: So fallen mehrdeutige Formulierungen und fehlende Wörter leichter auf.
Arten von Eingaben – Vorschlag, Antrag, Beschwerde, Anfrage und Reklamation an ein Unternehmen – und die Angaben, die das Gesetz in einem Schreiben verlangt.
Welche Unterlagen Sie nach dem Versand aufbewahren, wie Sie Eingangsvermerk und Registriernummer prüfen und welche Fristen das Gesetz vorsieht.
Fiktive Fälle: seit über einem Monat keine Antwort, ein Formschreiben statt einer Antwort, Weiterleitung an eine andere Stelle, ein schweigender Händler, ein Nachtrag zum Schreiben.
Dieser Ratgeber gibt die allgemeinen Regeln des russischen Föderalen Gesetzes Nr. 59-FZ „Über das Verfahren zur Prüfung von Eingaben von Bürgern der Russischen Föderation“ nach dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Gesetze ändern sich – gleichen Sie den Wortlaut vor einem wichtigen Schritt deshalb mit der geltenden Fassung auf dem offiziellen Portal für Rechtsinformationen ab.