Fragen
Häufige Fragen
Hier finden Sie kurze Antworten auf Fragen, die entstehen, wenn man zum ersten Mal an eine Behörde schreibt oder sich schriftlich mit einem Unternehmen auseinandersetzt. Einzelheiten stehen in den Anleitungen und in der Rubrik zu Unterlagen.
Nach den Fristen fragt man am besten vor dem Absenden: Dann bleibt Zeit, Kopien vorzubereiten und Daten zu notieren.
Schreiben
Darf ich eine Eingabe handschriftlich verfassen?
Ja, wenn die Handschrift gut lesbar ist. Getippter Text liest sich leichter, daher drucken Sie das Schreiben nach Möglichkeit aus. Prüfen Sie in jedem Fall die Pflichtangaben: Empfänger, Ihre Angaben, Antwortadresse, Inhalt, Unterschrift und Datum.
Wie lang sollte eine Eingabe sein?
So lang, dass Fakten und Anliegen Platz finden – und nicht länger. Meist genügen ein bis zwei Seiten. Einzelheiten lagern Sie besser in Anlagen aus und verweisen im Text darauf.
Muss ich Gesetze zitieren?
Nicht unbedingt. Eine Eingabe wird nach ihrem Inhalt geprüft, nicht nach der Zahl der Zitate. Sind Sie sich einer Vorschrift sicher, nennen Sie sie genau, mit Gesetzes- und Artikelnummer; wenn nicht, beschreiben Sie einfach die Situation.
Darf ich im Namen von Nachbarn oder Angehörigen schreiben?
Betrifft die Frage alle, kann jeder das Schreiben selbst unterschreiben – dann entsteht eine Sammeleingabe. Im Namen einer anderen Person ohne deren Zustimmung und Unterschrift zu schreiben, ist keine gute Idee.
Fristen
Wann wird die Eingabe registriert?
Innerhalb von drei Tagen nach Eingang (Art. 8 Abs. 2). Wurde das Schreiben per Post verschickt, kommt die Zustellzeit hinzu.
Wie lange dauert die Prüfung?
Die reguläre Frist beträgt 30 Tage ab der Registrierung (Art. 12 Abs. 1). Sie läuft nicht ab dem Tag, an dem Sie das Schreiben verschickt haben, sondern ab dem Registrierungsdatum.
Kann die Frist verlängert werden?
Ja, in Ausnahmefällen – um höchstens 30 Tage, und der Bürger wird darüber benachrichtigt (Art. 12 Abs. 2). Bewahren Sie die Mitteilung zusammen mit der Kopie Ihrer Eingabe auf.
Wie lange dauert die Weiterleitung, wenn ich mich im Empfänger geirrt habe?
Die Eingabe wird innerhalb von sieben Tagen ab der Registrierung an die zuständige Behörde weitergeleitet und der Verfasser darüber informiert (Art. 8 Abs. 3). Danach warten Sie auf die Antwort des neuen Empfängers.
Wenn etwas schiefgeht
Die Frist ist abgelaufen, aber es gibt keine Antwort. Was tun?
Schicken Sie ein zweites Schreiben mit Nummer und Datum der ersten Eingabe und fragen Sie nach dem Ergebnis. Bleibt die Antwort weiterhin aus, kann die Untätigkeit bei der übergeordneten Behörde, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht angefochten werden.
Die Antwort ist formell, die Fragen sind offen. Wohin jetzt?
Schreiben Sie erneut und zählen Sie auf, was unbeantwortet geblieben ist. Hilft auch das nicht, geht die Beschwerde an die übergeordnete Behörde oder in einem anderen vorgesehenen Verfahren, aber nicht an den, dessen Entscheidung Sie anfechten (Art. 8 Abs. 6).
Ich habe die Kopie meiner Eingabe verloren. Ist das schlimm?
Nicht unbedingt. Kennen Sie die Registriernummer, verweisen Sie im nächsten Schreiben darauf. Für die Zukunft: Bewahren Sie Kopien und Versandnachweise in einem gemeinsamen Ordner auf.
Können Sie mein Schreiben prüfen oder für mich verfassen?
Nein. Wir erteilen keine individuelle Rechtsberatung und verfassen keine Eingaben. Der Ratgeber erklärt das allgemeine Vorgehen; für die Prüfung eines konkreten Falls wenden Sie sich besser an eine Anwältin oder einen Anwalt.
Verwandte Rubriken
- Anleitungen
Schritt-für-Schritt-Anleitungen: eine Eingabe schreiben, sie mit Nachweis versenden, eine unbefriedigende Antwort anfechten und eine Reklamation an ein Unternehmen verfassen.
- Unterlagen
Welche Unterlagen Sie nach dem Versand aufbewahren, wie Sie Eingangsvermerk und Registriernummer prüfen und welche Fristen das Gesetz vorsieht.
- Beispiele
Fiktive Fälle: seit über einem Monat keine Antwort, ein Formschreiben statt einer Antwort, Weiterleitung an eine andere Stelle, ein schweigender Händler, ein Nachtrag zum Schreiben.
Quellen
- Föderales Gesetz Nr. 59-FZ vom 2. Mai 2006 „Über das Verfahren zur Prüfung von Eingaben von Bürgern der Russischen Föderation“ – Art. 7, 8, 11, 12
- Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen der Russischen Föderation – Gesetzestexte
Dieser Ratgeber gibt die allgemeinen Regeln des russischen Föderalen Gesetzes Nr. 59-FZ „Über das Verfahren zur Prüfung von Eingaben von Bürgern der Russischen Föderation“ nach dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Gesetze ändern sich – gleichen Sie den Wortlaut vor einem wichtigen Schritt deshalb mit der geltenden Fassung auf dem offiziellen Portal für Rechtsinformationen ab.