Begriffe
Begriffe
Im Schriftverkehr mit Behörden und Organisationen begegnen Ihnen Wörter, die im Alltag etwas anderes bedeuten. „Zuständigkeit“, „Weiterleitung“, „Antwort in der Sache“ – hinter jedem steht eine konkrete Regel. Das Wörterbuch erklärt sie kurz und ohne Amtsdeutsch, damit Sie verstehen, was mit Ihrem Schreiben nach dem Versand geschieht.
Steht in der Antwort ein Wort, das Sie nicht verstehen, ist das ein berechtigter Grund nachzufragen – nicht zu schweigen.
Die Definitionen sind vereinfacht und dienen der Orientierung. Die genaue Bedeutung der Begriffe ergibt sich aus dem Text des russischen Föderalen Gesetzes Nr. 59-FZ und anderen Rechtsvorschriften.
Eingaben
- Eingabe
- Ein Vorschlag, ein Antrag oder eine Beschwerde an eine Behörde, eine Kommunalverwaltung oder einen Amtsträger. Eine schriftliche Eingabe kann auf Papier oder als elektronisches Dokument eingereicht werden.
- Vorschlag
- Eine Empfehlung, wie Gesetze, die Arbeit von Behörden oder ihr Umgang mit den Menschen verbessert werden können. Er handelt nicht von einem Verstoß, sondern davon, was besser laufen könnte.
- Antrag
- Die Bitte um Unterstützung bei der Wahrnehmung von Rechten und Freiheiten oder die Meldung eines Verstoßes oder von Mängeln in der Arbeit von Behörden und Amtsträgern.
- Beschwerde
- Die Bitte, verletzte Rechte, Freiheiten oder berechtigte Interessen wiederherzustellen oder zu schützen. In der Beschwerde wird benannt, was angefochten wird: eine Entscheidung, eine Handlung oder eine Untätigkeit.
- Sammeleingabe
- Eine Eingabe mehrerer Personen zu einer gemeinsamen Frage. Angaben und Unterschriften sollten so gestaltet sein, dass klar ist, wer die Verfasser sind und wohin die Antwort gehen soll.
- Reklamation
- Eine schriftliche Forderung an ein Unternehmen, etwa an einen Händler oder Auftragnehmer. Verfahren und Antwortfristen ergeben sich aus Gesetz oder Vertrag, nicht aus den Regeln für Eingaben an Behörden.
Verfahren
- Registrierung
- Die Erfassung einer eingegangenen Eingabe mit Nummer und Datum. Eine schriftliche Eingabe wird innerhalb von drei Tagen nach Eingang registriert; ab dem Registrierungsdatum läuft die Antwortfrist.
- Zuständigkeit
- Der Kreis von Fragen, über die eine Behörde oder ein Amtsträger entscheiden darf und muss. Liegt eine Frage außerhalb der Zuständigkeit des Empfängers, kann er sie nicht in der Sache entscheiden.
- Weiterleitung
- Die Übersendung einer Eingabe an die Behörde, in deren Zuständigkeit die Frage fällt. Sie erfolgt innerhalb von sieben Tagen ab der Registrierung, und der Verfasser wird darüber informiert.
- Fristverlängerung
- Die Verlängerung der Prüfungsfrist in Ausnahmefällen – um höchstens 30 Tage und mit Benachrichtigung des Bürgers.
- Antwort in der Sache
- Eine Antwort, die auf jede gestellte Frage eingeht, statt nur allgemeine Floskeln zu enthalten. Weicht die Antwort Ihren Fragen aus, ist das ein Anlass für eine erneute Eingabe oder eine Beschwerde.
Unterlagen
- Kopie
- Eine Vervielfältigung eines Dokuments, die statt des Originals beigefügt wird. Originale bewahren Sie besser selbst auf und legen sie nur vor, wenn es wirklich verlangt wird.
- Eingangsvermerk
- Ein Vermerk auf Ihrem Exemplar der Eingabe, dass das Schreiben angenommen wurde: Datum, manchmal Nummer und Unterschrift des Annehmenden. Der wichtigste Nachweis bei persönlicher Abgabe.
- Rückschein
- Ein Beleg, der an den Absender eines Einschreibens zurückgeht und zeigt, wann und an wen das Schreiben zugestellt wurde.
- Elektronische Signatur
- Ein Merkmal eines elektronischen Dokuments, das bestätigt, wer es unterzeichnet hat. Ob sie für eine Eingabe nötig ist, hängt vom Einreichungsweg und den Regeln des jeweiligen Dienstes ab.
Verwandte Rubriken
- Grundlagen
Arten von Eingaben – Vorschlag, Antrag, Beschwerde, Anfrage und Reklamation an ein Unternehmen – und die Angaben, die das Gesetz in einem Schreiben verlangt.
- Unterlagen
Welche Unterlagen Sie nach dem Versand aufbewahren, wie Sie Eingangsvermerk und Registriernummer prüfen und welche Fristen das Gesetz vorsieht.
- Fragen
Kurze Antworten darauf, wie Sie eine Eingabe schreiben, wann sie registriert und geprüft wird und was zu tun ist, wenn etwas schiefgeht.
Quellen
- Föderales Gesetz Nr. 59-FZ vom 2. Mai 2006 „Über das Verfahren zur Prüfung von Eingaben von Bürgern der Russischen Föderation“ – Art. 7, 8, 11, 12
- Offizielles Internetportal für Rechtsinformationen der Russischen Föderation – Gesetzestexte
Dieser Ratgeber gibt die allgemeinen Regeln des russischen Föderalen Gesetzes Nr. 59-FZ „Über das Verfahren zur Prüfung von Eingaben von Bürgern der Russischen Föderation“ nach dem Stand zum Zeitpunkt der Erstellung wieder. Gesetze ändern sich – gleichen Sie den Wortlaut vor einem wichtigen Schritt deshalb mit der geltenden Fassung auf dem offiziellen Portal für Rechtsinformationen ab.